Kostentransparenz
Die Vergütung unserer auftragsgegenständlichen Tätigkeiten richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Darin hat der Gesetzgeber umfassend, aber auch teilweise kompliziert, die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten geregelt.
Wir besprechen den Umfang der voraussichtlich anfallenden Gebühren mit Ihnen im Voraus, ebenso wie die Abrechnungsmodalitäten. Individuelle Vergütungsvereinbarungen runden unser Angebot ab. Je nach Einzelfall können Sie mit uns auch Pauschalen oder Abrechnungen nach Stundensatz vereinbaren.
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir die notwendige Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrem Rechtschutzversicherer.